24h-Online-Prämienrechner/ Online-Abschluss für Privat-Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie das folgende Formular für Privat- Haftpflichtversicherung Günstig für Familien & Einzelpersonen aus, wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.
Machen Sie sich keine Sorgen Die Privat-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie oder Ihre Kinder anderen einen Schaden zufügen, haften Sie dafür per Gesetz. Doch keine Bange: Mit der Privathaftpflichtversicherung sind einerseits Ansprüche Dritter bis zu einer Garantiesumme von CHF 5 Mio. gedeckt, auf der anderen Seite übernehmen wir für Sie auch die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen – das Sorglospaket zu vorteilhaften Prämien.
Es ist in der Regel schnell passiert – und genauso plötzlich können Sie sich je nach Personen- oder Sachschaden, der durch Ihre oder die Schuld Ihrer Kinder verursacht wurde, zum Teil mit erheblichen finanziellen Forderungen konfrontiert sehen. Ob als Eltern, Mieter, Eigentümer, Sportler oder in anderer Eigenschaft: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden für Sie.
Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist im Strassenverkehrsrecht gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen (Schäden an Personen und Sachen, aber auch Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden).
Nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Fahrten ohne rechtmässige Bewilligung, also z.B. ohne Fahrzeugausweis.
Verzicht auf Kürzung der Leistungen bei Grobfahrlässigkeit ist je nach Gesellschaft zum Teil inbegriffen oder separat versicherbar.
Im Bereich Haftpflichtversicherungen bieten alle Versicherungen praktisch identische Leistungen an. Es lohnt sich deshalb, speziell auf die offerierte Prämie und auf die Bewertung des Bonussystems durch comparis.ch zu achten.
Was heisst: Selbstbehalt 1000/500/0?
- Der obligatorische Selbstbehalt für Junglenker (unter 25 Jahre) beträgt CHF 1000.
- Der obligatorische Selbstbehalt für Neulenker (über 25 Jahre, aber weniger als zwei Jahre im Besitz der gesetzlichen Fahrbewilligung) beträgt CHF 500.
- Der obligatorische Selbstbehalt für andere Lenker ist CHF 0.
Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall. Massgebend ist das Alter des Lenkers zum Zeitpunkt des Schadenereignisses.
Umfassend – massgeschneidert
Gedeckt sind sowohl Heilkosten und weitere Kosten wie beispielsweise Verdienstausfall von geschädigten Personen als auch Sachschäden. Mitversichert sind sogar die ledigen, erwerbstätigen Kinder, die im selben Haushalt leben.
Fahren Sie gelegentlich mit einem fremden Motorfahrzeug, dann gibt es als sinnvolle Ergänzung Ihrer Privathaftpflichtversicherung einen Zusatz, der allfällige Schäden an diesem Fahrzeug deckt. Ebenso können Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden oder Booten mitversichert werden. Grundsätzlich gilt: Erhöhte Schutzbedürfnisse lassen sich jederzeit individuell und kostengünstig abdecken.
Garantiesumme: Schäden bis 3 bis 5 Millionen Franken gedeckt.